- Schon ab 10 Euro* im Monat
- 1.400 Aktien, Fonds und ETFs
- Alle Anlageklassen in einem Depot
Wertpapiersparplan "meinSparplan"
Sparpläne jetzt in Ihrem Wertpapierdepot
Mit dem Wertpapiersparplan "meinSparplan" können Sie ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt Ihr Geld anlegen. Aktien-, Fonds- und ETF-Sparpläne sind eine sinnvolle Alternative zum klassischen Sparbuch oder Festgeld. Hier können Sie bereits mit kleinen monatlichen Sparraten deutlich höhere Erträge erzielen. Schon ab einer monatlichen Sparrate von 10 Euro* können Sie sich so entspannt und flexibel ein Vermögen aufbauen und Ihren Wünschen ein Stück näherkommen. Mit Ihrem Berater haben Sie zudem immer einen Ansprechpartner vor Ort.
* für Aktien und ETFs,
25 Euro (für Fonds von Union Investment) bzw. 50 Euro (für Drittfonds)
Der Wertpapiersparplan "meinSparplan"
Flexibel und zielsicher Vermögen aufbauen
Ab sofort bieten wir Ihnen in Ihrem Wertpapierdepot neben Anlagezertifikaten, Aktien, Renten und Fonds als Einmalanlage auch Aktien, Fonds und ETFs als Sparpläne an. Mit dem neuen Wertpapiersparplan steht Ihnen ein breites Angebot von über 1.400 Aktien, aktiv gemanagten Fonds und ETFs zur Verfügung. Je nachdem, wie viel Sie regelmäßig sparen möchten, können Sie unterschiedliche Aktien und Fondsarten aus einem weltweiten Anlagespektrum in Ihren Sparplan integrieren.
So funktioniert der Wertpapiersparplan
Für den Wertpapiersparplan benötigen Sie ein Wertpapierdepot bei uns. Bei Eröffnung des Sparplans legen Sie die Höhe Ihrer Sparrate fest, entscheiden über das Ausführungsintervall des Sparplans und wählen Ihre gewünschten Aktien, Fonds oder ETFs aus. Die Sparrate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie können Ihren Sparplan jederzeit anpassen, die Sparrate aussetzen oder Ihre Anteile verkaufen.
Ausführungszeitpunkt und -kosten
Der Ausführungszeitpunkt eines Sparplans, also der Termin für die Abbuchung Ihrer Sparrate, ist entweder der 1. oder der 15. des jeweiligen Monats. Das Intervall für die Ausführung können Sie frei wählen. Sie haben die Wahl zwischen monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich. Die Gebühr beträgt pro Ausführung 1,90 Euro.
Ihre Chancen und Risiken mit "meinSparplan"
Chancen
- Schon 10,00 Euro* im Monat können Sie schneller ans Ziel Ihrer Wünsche bringen.
- Sie können Ihre Sparrate jederzeit flexibel an Ihre finanzielle Situation anpassen.
- Sie haben die Chance, von positiven wirtschaftlichen Entwicklungen von Unternehmen zu profitieren.
- Mit einem Sparplan erwerben Sie bei niedrigen Kursen höhere Stückzahlen und bei höheren Kursen niedrigere Stückzahlen und profitieren so vom Durchschnittskosteneffekt.
Risiken
- Kursänderungsrisiko durch Angebot und Nachfrage: Durch Wertschwankungen können Verluste
– bis hin zum Totalverlust – entstehen. - Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende der Ansparphase weniger Vermögen zur Verfügung steht als insgesamt eingezahlt wurde.
- Wertpapiersparpläne sind somit für eine mittel- bis langfristige Anlagestrategie geeignet.
* für Aktien und ETFs,
25 Euro (für Fonds von Union Investment) bzw. 50 Euro (für Drittfonds)
Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR-Bank Coburg vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.
Konditionen
meinSparplan
Depot- und Verrechnungskonto | siehe Wertpapierdepot |
Depot- und Verrechnungskonto für Kunden bis einschließlich 26 Jahre | siehe meinDepot |
Anlage, Änderung und Löschung eines Sparplans | 0,00 EUR |
Ausführungsentgelt pro Sparplanausführung bei Aktien / ETFs | 1,90 EUR 1) |
Mindestsparrate Aktien / ETFs | 10,00 EUR p.M. |
Mindestsparrate Union Investment Fonds | 25,00 EUR p.M. |
Mindestsparrate Drittfonds | 50,00 EUR p.M. |
1) kostenfrei für Kunden bis einschließlich 26 Jahre
Häufige Fragen zu "meinSparplan"
Sie können bei der Anlage Ihres "MeinSparplan" zwischen Aktien, aktiv gemanagten Fonds und ETFs (Exchange Trades Funds - börsengehandelte Fonds) wählen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Coburg einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Coburg führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.