- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Handel an nationalen und internationalen Börsenplätzen
- Persönliche und kompetente Beratung
Wertpapierdepot
Professionell mit Wertpapieren handeln
Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen. Unsere Wertpapierexperten beraten Sie kompetent und berücksichtigen dabei Ihre persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre Wertpapiere direkt bei uns in der Filiale oder online kaufen oder verkaufen möchten.
Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte
Wenn Sie mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert Sie detailliert über Ihre Wertpapiergeschäfte. So behalten Sie immer den Überblick.
Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick
- Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
- Ordererteilung persönlich in unserer Filiale, per Telefon oder online
- Zeichnung von Neuemissionen
- Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten
Jederzeit Wertpapiere handeln
Ein Online-Depot ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihren Anlage-Entscheidungen.
Vorteile eines Online-Depots auf einen Blick
- Sicherer Zugang durch PIN/TAN-Verfahren mit verschlüsselter Übertragung
- Integrierte Börseninformationen und Analyse-Instrumente für Ihre Anlage-Entscheidung
- Überblick über Depotbestand und Stand der Auftragsausführung im Orderbuch
- Grafische Depotanalyse mit variabler Anzeige Ihrer Depotstruktur und Performance-Berechnung
- Interaktive Ordereingabe mit Depotwechselfunktion
- Änderung oder Streichung von erteilten Aufträgen bis zur Ausführung
- Große Produktvielfalt aller Wertpapiere
- Übersicht über das Marktgeschehen an nationalen und internationalen Finanzplätzen
Ihr persönliches Musterdepot
Im Musterdepot können Sie die Performance fiktiver Bestände beobachten und Anlagestrategien testen. So treffen Sie sichere und begründete Entscheidungen.
Provisionen und Entgelte
ab 01.01.2018
(soweit umsatzsteuerpflichtige Leistungen aufgeführt sind, sind die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen)
Hinweis zum elektronischen Postfach
Für Ihr Wertpapierdepot erhalten Sie zukünftig, bedingt durch die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), deutlich mehr Informationen von uns. Diese lassen wir Ihnen gern über das elektronische Postfach zukommen. Im gesicherten Bereich des eBankings erhalten Sie Kontoauszüge, Depotabrechnungen, Rechnungsabschlüsse und Nachrichten Ihrer Beraterin / Ihres Beraters. Und Sie können schnell und einfach Kontakt mit uns aufnehmen. Wie in Ihrem „normalen“ E-Mail-Programm auch – nur eben ganz sicher. Mit der Nutzung des elektronischen Postfaches sparen Sie außerdem bei den quartalsmäßigen Entgelten für die Verwahrung von Wertpapieren.
Provisionen Kauf / Verkauf / Transaktionen | ||||
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Inland | Ausland | |||
Geschäftsvorfall | Präsenzgeschäft | eBrokerage | Präsenzgeschäft | eBrokerage |
Aktien / Optionsscheine / Bezugsrechte / Teilrechte | 20,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
10,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
Verzinsliche Wertpapiere / Wandelanleihen / Optionsanleihen / Zero Bonds / Genussscheine / Genussrechte | 20,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
10,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
Investmentanteile über Börse | 20,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
10,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
Sonstige Wertpapiere | 20,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
10,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,75 % vom Kurswert |
40,00 EUR + 0,25 % vom Kurswert |
Limitvormerkung1), -änderung, -streichung | 5,00 EUR | |||
Zeichnungsentgelt2) | 10,00 EUR | |||
Quartalsmäßiges Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren Girosammelverwahrung / Streifbandverwahrung / Wertpapierrechung pro Posten auf Bestand am Quartalsende |
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Standard | elektronisches Postfach | |||
Aktien / Optionsscheine / Bezugsrechte / Teilrechte | 5,95 EUR | 3,57 EUR |
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Verzinsliche Wertpapiere / Wandelanleihen / Optionsanleihen / Zero Bonds / Genussscheine / Genussrechte / Investmentanteile / sonstige Wertpapiere | 4,76 EUR | 2,38 EUR | ||
Bestände ohne Kurswert | 5,95 EUR | 3,57 EUR | ||
Mindestpreis pro Posten (pro Jahr) | 9,52 EUR | |||
Depot ohne Bestand (pro Jahr) | 5,95 EUR | |||
Einlösung fälliger Wertpapiere im Depot | 11,90 EUR | |||
1) Wird nur berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 2) Entfällt bei Zuteilung. |
Preise für zusätzliche Leistungen erfahren Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Entscheiden Sie sich jetzt für das „elektronische Postfach“! Alles, was Sie dafür tun müssen: Loggen Sie sich im eBanking ein und klicken Sie auf „Postfach“, dann auf „Verwaltung“. Wählen Sie die Person, die Sie zum Postfach anmelden möchten. Aktivieren Sie in der Spalte „Aktion“ den elektronischen Kontoauszug und bestätigen Sie die Aktivierung per TAN.
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Service bieten.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 801 Euro bei Ledigen beziehungsweise 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Coburg einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Coburg führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.