Wichtiger Hinweis zu Bargeldeinzahlungen

ab 08.08.2021 Herkunftsnachweis erforderlich

Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir daher einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes von Ihnen verlangen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Bargeldauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Bargeldauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Beleg zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
 
Bargeldeinzahlungen am Schalter
 
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Beleges entgegennehmen können.

 

Bargeldeinzahlungen am Einzahlautomaten

Bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro am Einzahlautomaten legen Sie uns bitte innerhalb von fünf Arbeitstagen einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis unter Angaben Ihres Namens, des Datums der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos vor.