Unsere Verantwortung

Die Förderung Ihrer und unserer gemeinsamen Heimat liegt uns als regionale Genossenschaftsbank schon seit 1862 am Herzen. Sie ist für uns Selbstverständnis und Verpflichtung zugleich. In diesem Sinne unterstützen wir kontinuierlich Projekte und Vorhaben aus den Bereichen Soziales, Kultur, Jugend, Umwelt- und Naturschutz.

Soziales

Wir unterstützen seit jeher soziale, karitative und gemeinnützige Einrichtungen oder Organisationen bei ihrer Arbeit: Getreu dem genossenschaftlichen Prinzip „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“ fördern wir Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Damit nehmen wir unsere soziale Verantwortung gegenüber den Menschen wahr, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Darüber hinaus fördern wir in vielfältigen Bereichen ebenso Maßnahmen, von denen alle Menschen unserer Region profitieren.

Kultur

Wir sind ein verlässlicher Partner im kulturellen Leben unserer Region: Wir fördern unter anderem das Landestheater Coburg oder das Internationale Samba-Festival, unterstützen vielfältige kulturelle Aktivitäten und fördern den künstlerischen Nachwuchs. Dabei sehen wir unser Engagement als eine Ergänzung der öffentlichen Kulturförderung oder setzen da an, wo es keine öffentliche Förderung gibt. Damit leisten wir unseren Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in unserer Heimat.

Jugend

Wir investieren in unsere gemeinsame Zukunft: Die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist für uns eine Herzensangelegenheit. Wir unterstützen Kinder- und Jugendprojekte, die jungen Menschen die Chance geben, unbeschwert aufzuwachsen, körperlich sowie geistig fit zu bleiben, sich auf vielfältige Art zu bilden und zu entwickeln. Damit legen wir den Grundstein für eine auch in Zukunft lebenswerte Region, in der die Menschen verantwortungsvoll mit sich selbst sowie mit unseren Werten und Ressourcen umgehen.

Spendenanfragen

Um eine Spende anzufragen, verwenden Sie bitte unser Formular, das Sie hier herunterladen können.

Spendenempfänger müssen gemeinnützige Zwecke nach §§ 52,53 AO verfolgen.

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