Vertreterwahl 2025

2. Bekanntmachung

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung der VR-Bank Coburg eG findet geheim in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) in der Zeit

von Montag, 10.03.2025 8:00 Uhr
bis Freitag, 14.03.2025 23:59 Uhr statt.

Gemäß § 26 d unserer Satzung sind alle Mitglieder der VR-Bank Coburg eG wahlberechtigt, die bis zum heutigen Tag in die Liste der Mitglieder der Bank eintragen sind. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht (§ 9 Abs. 5 unserer Satzung). Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen (z. B. Minderjährige) sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt auf einem zugriffssicheren Online-Wahlportal in elektronischer Form (digitales Wahllokal). Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl die erforderlichen Zugangsdaten entsprechend der bei uns hinterlegten Versandart entweder per Post oder im ePostfach des OnlineBankings bzw. der VR-BankingApp.

Können Mitglieder z. B. aufgrund eines fehlenden Internetzugangs nicht online wählen, besteht die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in allen Filialen unserer Bank zu den üblichen Öffnungszeiten. Hierfür werden die Zugangsdaten aus der Wahleinladung sowie der Personalausweis benötigt.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste und die Wahlordnung sind während des Wahlzeitraums im digitalen Wahllokal einsehbar. Darüber hinaus liegt die Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung während des gesamten Wahlzeitraums in den Geschäftsstellen der Genossenschaft zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
 
Coburg, 28.02.2025

VR-Bank Coburg eG

Der Wahlausschuss

Stefan Stahl              Barbara Hölzel
Vorsitzender             stellv. Vorsitzende


1. Bekanntmachung

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Filialen der VR-Bank Coburg eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl unserer Vertreterversammlung.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung, also spätestens bis zum 23.02.2025, eingereicht werden. Diese Listen müssen 83 wählbare Vertreterinnen/Vertreter und mindestens 11 wählbare Ersatzvertreterinnen/Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

Coburg, 10.02.2025

VR-Bank Coburg eG

Der Wahlausschuss

Stefan Stahl              Barbara Hölzel
Vorsitzender             stellv. Vorsitzende