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Ein Mann und eine Frau geben sich ein "High Five"

Ihre Zustimmung ist erforderlich!

Warum Sie Änderungen an AGB oder Sonderbedingungen aktiv zustimmen müssen, um die Geschäftsverbindung mit Ihrer VR-Bank Coburg zu behalten oder Produkte und Dienstleistungen weiter nutzen zu können.

Aktuell betroffen sind Änderungen unserer Sonderbedingungen ab 5. Oktober 2025.

Weißes Ausrufezeichen in blauem Dreieck

Warum muss ich aktiv zustimmen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AZ. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt.

Sie müssen Änderungen in AGB und Sonderbedingungen von Banken aktiv zustimmen, damit diese wirksam werden. Dies ist notwendig, damit die Geschäftsverbindung bestehen bleiben kann oder Sie Produkte und Dienstleistungen weiterhin nutzen können.

Ohne Ihre Zustimmung entfällt die jeweilige Rechtsgrundlage.

Weißes Ausrufezeichen in blauem Dreieck

Wie kann ich zustimmen?

Sie erhalten von Ihrer VR-Bank Coburg ein Anschreiben per Post oder in Ihr elektronisches Postfach, in dem alle Zustimmungswege erklärt sind.

  • Am einfachsten geschieht dies über einen Link, den Sie direkt per QR-Code mit Ihrem Smartphone aufrufen können.
  • Außerdem wird Ihnen in der VR BankingApp und Ihrem OnlineBanking ein "Pop-up"-Fenster angezeigt. Hierüber können Sie ebenfalls Ihre Zustimmung erteilen.
  • Falls Sie keinen Internetzugang haben, helfen wir Ihnen in unseren Filialen gerne dabei, Ihre Zustimmung zu erteilen.  Bringen Sie dazu bitte das Anschreiben mit, das Sie von uns erhalten haben.

Weitere Zustimmungsmöglichkeiten

Unser Datenversprechen

Mit einer sicheren und verantwortungsvollen Nutzung Ihrer Daten können wir Sie optimal beraten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Bedingungen sind aktuell betroffen?

Zum 5. Oktober 2025 ändern sich die

  • Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr,
  • Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte),
  • Sonderbedingungen für das OnlineBanking sowie die
  • Bedingungen für die Datenfernübertragung.

In diesem Zusamenhang werden redaktionelle Anpassungen an unserem Preis- und Leistungsverzeichnis erforderlich.

Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?

Bei einer Änderung von Sonderbedingungen entfällt bei Nichtzustimmung die Rechtsgrundlage für das durch Sie genutzte Produkt oder die Dienstleistung:

  •  Einseitige Abkündigung des betreffenden Produktes oder der Dienstleistung durch die VR-Bank Coburg.

 

Im Falle eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt bei Nichtzustimmung die Rechtsgrundlage der gesamten Geschäftsverbindung:

  •  Einseitige Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung durch die VR-Bank Coburg.